Die Ankaufs-
vereinbarung
Die Ankaufsvereinbarung
Die Ankaufsvereinbarung stellt eine Vereinbarung zwischen Ihnen als Arbeitnehmer und der vorfinanzierenden Bank dar. Mit dieser Vereinbarung treten Sie Ihre Recht auf das Insolvenzgeld an die Bank ab, da dieser nach Zahlung des Insolvenzgeldes der Betrag von der Agentur für Arbeit erstattet wird.
Beschaffung der Ankaufsvereinbarung
Sie erhalten die personalisierten Ankaufsvereinbarung per Post oder über ihre Personalabteilung. Die Ankaufsvereinbarung muss der Personalabteilung vor Auszahlung des Insolvenzgeldes unterschrieben vorliegen. Liegt keine unterschrieben Ankaufsvereinbarung vor, erhalten Sie kein Geld über die Vorfinanzierung! Falls Sie nicht an der Vorfinanzierung teilnehmen möchten, müssen Sie selbstständig einen Antrag auf Insolvenzgeld bei der Agentur für Arbeit stellen, sodass Ihnen das Insolvenzgeld nach Eröffnung des Insolvenzverfahrens direkt von der Agentur für Arbeit ausgezahlt wird.
Möglichkeiten der Änderung der Ankaufsvereinbarung
Die Ankaufsvereinbarung gilt als Vertrag und wird von der vorfinanzierenden Bank vorgegeben. Somit darf der Inhalt nicht verändert werden. Eine Änderung des Dokuments macht den Vertrag nichtig. Wir bitten Sie die von uns ausgestellte Ankaufsvereinbarung unverändert zu unterschreiben. Falls eine Änderung vorgenommen werden muss kontaktieren Sie uns bitte umgehend und wir senden Ihnen eine überarbeitete Ankaufserklärung zu.