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Unsere Leistungen

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Einleitung der Vorfinanzierung

Unser enger Kontakt zu vorfinanzierenden Banken und Arbeitsagenturen gewährleistet eine sofortige Einleitung zur Vorfinanzierung der Löhne und Gehälter. Unser Team übernimmt die Korrespondenz und stellt allen Parteien die notwendigen Vertragsunterlagen unterschriftsreif zur Verfügung. Arbeitnehmer*innen, die nicht an der Vorfinanzierung teilnehmen, erhalten von uns alle notwendigen Informationen zur Beantragung des Insolvenzgeldes.

Betreuung der Verfahrensbeteiligten

Wir unterstützen Sie bei Betriebsversammlungen vor Ort und erläutern den Arbeitnehmer*innen die Leistungen des Insolvenzgeldes.

Insbesondere in einem Insolvenzverfahren benötigen die Verfahrensbeteiligten ein hohes Maß an Zuwendung, die beispielsweise durch regelmäßige persönliche Treffen gewährleistet wird. Zudem übernehmen wir jegliche Korrespondenz zwischen allen Parteien und stehen als Hauptansprechpartner*innen zur Verfügung.

Begleitung der Arbeitnehmer*innen

Für Arbeitnehmer*innen stellt die Insolvenz ihres Unternehmens eine schwierige persönliche Herausforderung dar. Auf Grund vieler neuer Gegebenheiten werden Ängste und Unsicherheit ausgelöst. In einer solchen Situation kann eine feste Ansprechperson, die für alle Fragen zur Verfügung steht, eine enorme Erleichterung darstellen. Wir stehen den Arbeitnehmer*innen als zuverlässige Ansprechpartner zur Verfügung.

Insolvenzgeld-vorfinanzierung

Unser Team ermittelt in Absprache mit der zuständigen Agentur für Arbeit alle insolvenzgeldfähigen Lohnarten und steuert den Abrechnungsprozess der verantwortlichen Abrechnungsstelle und führt die Auszahlung der Insolvenzgelder an die Mitarbeiter*innen durch. Wenn es gewünscht wird berechnen wir zudem die übersteigenden Beträge. Eine zeitnahe Auszahlung des Insolvenzgeldes ist von großer Wichtigkeit, um die Motivation der Belegschaft im Sanierungsprozess zu erhalten.

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Bescheinigungs-
wesen

- Antrag auf Insolvenzgeld

- Antrag Dritte

- Vorschussbescheinigung

- Insolvenzgeldbescheinigung

- Lohnsteuerbescheinigung

- Arbeitnehmerbescheinigung

Differenzlohn

Bei der Freistellung der Arbeitnehmer im eröffneten Insolvenzverfahren ohne Fortzahlung der Löhne und Gehälter ergeben sich gem. § 55 InsO Ansprüche auf die Zahlung des Differenzlohns unter Berücksichtigung der Anspruchsübergänge. Wir kontaktieren die Mitarbeiter, berechnen die Differenzansprüche und erstellen die Lohnabrechnungen nebst Lohnsteuerbescheinigung. Zusätzlich übermitteln wir die Beitragsnachweise an die Krankenkassen sowie die Lohnsteueranmeldung an das Finanzamt. Sie erhalten von uns die ausstehenden Zahlungen in Form einer SEPA-Datei.

Unternehmens-
fortführung

Bei Bedarf unterstützen wir das Unternehmen auch weiterhin im eröffneten Insolvenzverfahren. Hierfür lenken wir das Meldewesen und den Abrechnungsprozess und steuern die Auszahlung der Fortführungslöhne und das dazugehörige Bescheinigungswesen.

Tabellen-
forderung

Bei Bedarf überprüfen wir die Insolvenzforderung der Arbeitnehmer*innen, der Krankenkassen und der Agentur für Arbeit.

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