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Die Insolvenzgeld-
vorfinanzierung

Die Insolvenzgeldvorfinanzierung

Die Insolvenzgeldvorfinanzierung ist ein wichtiges Instrument zur Sicherung der Betriebsfortführung eines insolventen Unternehmens. Das Insolvenzgeld beschreibt eine von der Agentur für Arbeit gezahlte Leistung, die zum Einsatz kommt, wenn der Arbeitgeber nicht mehr in der Lage ist seinen Arbeitnehmern Entgelte zu bezahlen. Da die Auszahlung des Insolvenzgeldes aber nicht in einem vorläufigen Insolvenzverfahren gewährt wird, ist es für die Arbeitnehmer eine unzumutbare Situation auf die Eröffnung des Insolvenzverfahrens zu warten, bis das Insolvenzgeld gezahlt wird. Da so ein hohes Risiko entsteht, dass Leistungsträger das Unternehmen verlassen und Mitarbeiter ihre Motivation verlieren, sodass eine Betriebsfortführung gefährdet und somit eine Sanierung oder der Verkauf des Unternehmens nicht möglich wäre, bietet das Instrument der Insolvenzgeldvorfinanzierung die Möglichkeit die Arbeitnehmer Monatsgetreu zu bezahlen, um somit die Aufrechterhaltung des Unternehmens zu ermöglichen.

Berechtigung für die Insolvenzgeldvorfinanzierung

Alle Arbeitnehmer, deren Arbeitsverhältnisse zum Zeitpunkt der Auszahlung des Insolvenzgeldes bestehen sind berechtigt an der Vorfinanzierung teilzunehmen. Allerdings besteht kein Rechtsanspruch auf die Auszahlung von Insolvenzgeld. Scheiden Arbeitnehmer*innen im vorläufigen Insolvenzverfahren aus dem Unternehmen aus, sind Sie nicht berechtigt an der Vorfinanzierung teilzunehmen, können aber per Vorschussbescheinigung Ihren Anspruch auf Insolvenzgeld bei der Agentur für Arbeit geltend machen. Freigestellte Arbeitnehmer*innen oder Arbeitnehmer die den Sanierungsprozess nicht aktiv unterstützen oder eine anderweitige Lohnersatzleistung von der Agentur für Arbeit beziehen, nehmen nicht an der Vorfinanzierung teil, sondern erhalten das Insolvenzgeld, bei bestehendem Anspruch, erst mit Insolvenzeröffnung.

Zuständigkeit der Durchführung der Insolvenzgeldvorfinanzierung

Bei der Vorfinanzierung von Insolvenzgeld springt ein Dritter als Geldgeber ein – meistens ist das eine Bank. Sie lässt sich die zukünftigen Insolvenzgeldansprüche der Arbeitnehmer abtreten und sorgt im Gegenzug mit einem Darlehen dafür, dass der Arbeitgeber weiterhin Gehälter zahlen kann. Durchgeführt wird die Vorfinanzierung entweder vom Insolvenzverwalter bzw. der Kanzlei selber oder Sie wird mittels einen Bevollmächtigung, wie die DH Personalsachbearbeitung, organisiert und durchgeführt.

 

Benötigte Unterlagen zur Teilnahme an der Vorfinanzierung

Um an der Vorfinanzierung teilnehmen zu können, müssen Sie Ihre Rechte an die vorfinanzierende Bank abtreten. Hierfür bedarf es einer unterschriebenen Ankaufsvereinbarung (synonym wird der Begriff Abtretungserklärung verwendet).

Erfordernis eines Antrags auf Insolvenzgeld

Wenn Sie an der Vorfinanzierung teilnehmen möchten dürfen Sie KEINEN Antrag auf Insolvenzgeld stellen. Nur in besonderen Fällen besteht eine Notwendigkeit, dass eigenständig ein Insolvenzgeldantrag gestellt werden muss. Hierfür werden Sie aber von der jeweiligen Durchführungsstelle informiert. Falls Sie bereits einen Antrag auf Insolvenzgeld gestellt haben sprechen Sie uns bitte unbedingt hierauf an.

Kosten der Vorfinanzierung

Die Teilnahme an der Vorfinanzierung ist mit KEINEN Kosten verbunden.

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